Betriebsreinigung
Sauberkeit unter Arbeitsschutzaspekten nach TRGS 561
Die Betriebsreinigung beinhaltet sehr viel mehr als nur die subjektive Beurteilung von „sauber“ oder „schmutzig“. Der ehemals formulierte Leitsatz „Die Produktion von Sauberkeit“ ist längst zu kurz gegriffen, da dieser die betriebswirtschaftlichen Aspekte beleuchtet und so deren Komplexität einschränkt. Industrielle Produktionsstätten sind hochtechnologische Arbeitsplätze, in denen fast ausschließlich Fachkräfte oder Spezialisten wirken. Die Produktionsmittel müssen kontinuierlich dem aktuellen technologischen Fortschritt oder gesetzlichen Vorgaben angepasst werden. Somit wird die notwenige Effizienzmaximierung erreicht, um im globalen Wettbewerb bestehen zu können. Was für diese technischen Modernisierungen im Produktionsbereich gilt, muss selbstverständlich auch für die eingesetzten Reinigungssysteme sichergestellt sein. Dies gilt besonders, wenn der Gesetzgeber neue Vorgaben zur Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz erlässt, wie zum Beispiel die TRGS 561: „17.10. 2017 – Technische Regel für Gefahrstoffe“. Somit stellt sich die Frage nach einem geeignetem Reinigungsverfahren.
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